Im Fokus stand die Frühphasenfinanzierung in der FlexCo – und die Absicherung der Wandlungsmöglichkeiten im FlexKapGG:
Einordnung & Praxisrelevanz: international bewährte Instrumente der Frühphasenfinanzierung ohne sofortige Bewertung: konvertible Instrumente als marktnahe Lösung für die Eigen- und Fremdkapitallücke.
§ 22: Erstmals gesetzliche Grundlage für Finanzierungsformen mit Umtausch-, Bezugs- oder Gewinnrechten.
Formpflicht und Privaturkunde (§§ 9 Abs 6, 12): Neue Gestaltungsspielräume durch die Schriftform bei UWA und rechtsberufliche Privaturkunde bei regulären Anteilen.
Wandlung & Kapitalmaßnahme: Absicherung der Wandlungsrechte durch bedingte Kapitalerhöhung (§ 19), genehmigtes Kapital (§ 21) und eigene Anteile (§ 15 ff)
Vielen Dank an alle Teilnehmer für die spannende Diskussion!